Aus dem Gerichtssaal:

Brandteufel vor Gericht

Roßleben – Als Denny (20) aus Roßleben erwachsen wurde, wollte er unbedingt Mitglied der Feuerwehr werden. Feuer und Brandbekämpfung waren für ihn eine Herausforderung. Aber auch Alkohol war ihm ein Bedürfnis. Darum wurde ihm vom Brandleiter erst ein Jahr der Bewährung auferlegt. Um sich zu "bestätigen", legte er vom September 1998 bis 31.5.1999 elf Brände in Roßleben. Dies warf ihm die Anklage vor.

Vom Richter Fierenz nach der Motivation der Brandlegung befragt, antwortete Denny: wenn Menschen mich ärgerten, musste ich mich wehren.

Z. Bsp. schenkte der Wirt der"Weintraube" ihm keinen Alkohol mehr aus. Da brannte er eine am REWE-Markt stehende Papierpresse der Fa. Rethmann an. Das Feuer griff auf einen Container und ein Lager über. Die Feuerwehr konnte schlimmeres verhüten.

Bei anderen Zündeleien verschmorten verschiedene Plastikcontainer mit Altpapier. Am 18.1.1999 legte er im Keller eines Mehrfamilienhauses Feuer und verstreute brennende Materialien. Er wollte hier einen Mitbewohner, der ihn beschimpft hatte, eins auszuwischen. Aufmerksame Bewohner konnten rechtzeitig löschen.

Vor der Polizei hatte er auch zugegeben, eine Gartenlaube am 17.1.1999 durch Brandlegung eingeäschert und ein Holzlager beim VKS-Bildungswerk Roßleben angezündet zu haben. Erklärte dem Haftrichter auch Einzelheiten dazu.

Bei der Verhandlung am 7. Februar sagte er zu den beiden letzten Bränden konsequent, die habe er nicht gelegt. Warum dann vorher Geständnis und Unterschrift, wollte Richter Fierenz wissen.

Die Polizei hätte ihm die Taten auf den Kopf zugesagt und ihm nicht geglaubt. Er wollte außerdem alle Vorwürfe der vergangenen Zeit "geklärt" haben, deshalb das Eingeständnis. Was das aus seiner Sicht auch heißen mag?! Ein Gutachter hatte ihm verminderte Intelligenz bescheinigt.

Der einzige Zeuge, dessen Aussage evt. noch Gewicht haben konnte, wurde dazu aus Roßleben geholt. Er konnte sich aus einem bestimmten Anlass an den Tag des Gartenlaubenbrandes entsinnen. An diesem Tag war Denny bei ihm gewesen. Bei dem Brand des Holzlagers waren aber bereits andere Spuren ermittelt worden, die ihm vom Tatverdacht freisprachen. Immerhin blieben neun Brandstiftungen und ein Einbruch-Diebstahl auf ihm sitzen.Der Staatsanwalt forderte 1 Jahr, 7 Monate auf Bewährung sowie eine Arbeitsauflage.

Das Urteil lautete dann auf 1 Jahr, 6 Monate Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung unter dem Aspekt: vermindert zurechnungsfähig. Denny lebt zur Zeit in einem Heim Betreutes Wohnen.

ROBERTA

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