Konsens oder Widerstand

Mannstedt -
Die regionale Interessengemeinschaft "Kommunal Abgaben" Buttstädt e.V. hatte am 13. April zu einer Mitglieder-Vollversammlung zum Thema "Wasser, Abwasser und Nutzwasser" in den Saal der Gaststätte in Mannstedt
eingeladen und weit über 100 der insgesamt 164 Mitglieder des Vereins aus der Stadt Buttstädt sowie den Gemeinden Guthmannshausen, Hardisleben, Oberweißen und Mannstedt waren gekommen. Auffallend war allerdings, dass kein einziger Bürgermeister und AZV-Verbandsrat der betreffenden Kommunen in der Saalrunde anzutreffen war, nur einige wenige Gemeinderäte und ein einziger Buttstädter Stadtrat, - der offensichtlich für sein mutiges Erscheinen und öffentliches Auftreten in der Diskussion Beifall aus der Versammlungsrunde erhielt.

Der am 20. Januar gegründete Verein "Kommunal-Abgaben" hat - so Vorsitzender Christian Pohl - in der zurückliegenden Zeit vielseitige Aktivitäten und Initiativen entwickelt, beispielsweise Kontakte zu anderen Bürgerinitiativen aufgenommen, den AZV in Sömmerda sowie das Staatliche Umweltamt in Fachfragen konsultiert, eine Besichtigung der Kläranlage Großneuhausen durchgeführt und einen "Offenen Brief" an Abwasserzweckverband "Finne" gerichtet, - der jedoch wider Erwarten ohne erkennbare Reaktion seitens des AZV blieb. Die Interessengemeinschaft der Haus- und Grundstückeigentümer wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen bestimmte Vorgehensweisen des AZV "Finne" mit Sitz in Sömmerda, die juristisch zweifelhaft und bedenklich sind und deren mögliche negativen Folgen noch nachfolgende Generationen mit bitteren Groll "auszulöffen" haben.
Konkret sind das die an die Adresse von verschiedenen Haus- und Grundstückseigen tümern vom AZV verschickten Bescheide - deklariert als Vorausleistung einer Herstellungsabgabe - sowie die bereits neu zugestellten Mahn- und ersten Vollstreckungsbescheide, obwohl sofort Widerspruch erhoben und jetzt noch in Schriftform die Aussetzung der Vollziehung - laut Empfehlung vom Leipziger Rechtsanwalt Schrade - nachgereicht werden wird.

Christian Pohl legte klar, dass es der IG Kommunal-Abgaben nicht um einen Austritt aus dem Verband gehe.

Er verwies darauf, dass in Gesprächen mit dem Abwasserzweckverband/BEWA in der Person von Herrn Weise unmißverständlich klar gestellt wurde, der AZV solle doch unter strikter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte und der Wahrung des strikten Sparsamkeitprinzips einer - vom unabhängigen Gutachter erstellten - aussage- und entscheidungskräftigen Kosten/Aufwand/Nutzenanalyse im objektiven Variantenvergleich zur bestehenden zentralen Abwasserkläranlage in Großneuhausen einerseits und den sich konkret anbietenden dezentralen Lösungen für die einzelnen Gemeinden in Umfeld der Stadt Buttstädt andererseits eine optimale Entscheidungsfindung forcieren. Das erklärte Ziel möglichst langlebiger Abwasser-Kläranlagen und -netze solle und müsse die Minimierung der gegenwärtig extrem hohen Gesamtinvestitionskosten, ein vertretbar niedriger und bezahlbarer Betriebskostenaufwand und im Ergebnis
eine spürbare Reduzierung der hohen finanziellen Belastungen der Bürger sein, wobei auch die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Solange ein akzeptables Ergebnis eines solchen Gutachtens und die Bestätigung neuer kostengünstiger Lösungsansätze nicht vorliegt, sollten Bescheide und Forderungen des AZV auch "eingefroren" werden.

Bisherige Entwicklungen zwingen allerdings die IG jetzt dazu, auf politischer wie auch juristischer Ebene wirksame Schritte zur Erreichung der Zielstellungen zu erwägen.

Der Leipziger Fach-Rechtsanwalt Schrade versuchte die juristische Situation des Kommunalen Abgabe- und Verwaltungsrechts und deren mögliche Maßnahmen und Folgen in allen Details allgemeinverständlich näher zu beleuchten. Eingehend erläuterte er Wege und Möglichkeiten in - oder auch ohne Einvernehmen des AZV "Finne" - im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Weimar einen Musterprozeß anzustrengen.

Die mehrstündige Mitgliederversammlung verlief bei allen vorgetragenen kritischen Äußerungen der Bürger sachlich, dizipliniert und konstruktiv. Die Möglichkeit zur offenen Sachdiskussion und die Befragung der Mitglieder des Vereinsvorstandes und des Rechtsanwaltes zu anstehenden persönlichen Sorgen und Belastungen der IG-Mitglieder im Zusammenhang mit der Abwasserproblematik wurde optimal genutzt.

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