Sozialpädagogische ambulante
Ma�nahmen
Unter den sozialpädagogischen ambulanten Ma�nahmen (SPAM), die nach
� 10 des Jugendgerichtsgesetztes angeordnet werden, versteht man die nachfolgenden
Projektangebote:
| T�ter-Opfer-Ausgleich | Sozialer Trainingskurs | |
| Arbeitsweisungen | Betreuungsweisungen | |
Die SPAM sind Ma�nahmen, die sich an mehrfach straffällig gewordene junge Menschen im
Bereich der mittleren Kriminalität mit dem Ziel richtet, erneute Straffälligkeit zu
vermeiden.
Sie stellen eine Alternative zur Verhängung von Geldbu�en, Jugendarrest und Jugendstrafe
dar.
Täter-Opfer-Ausgleich
F
ist eine Diversionsma�nahme zur Verkürzung von Strafverfahren| Der Täter-Opfer-Ausgleich hilft: |
F
den sozialen Frieden wiederherzustellen,
Sozialer Trainingskurs
Der soziale Trainingskurs ist eine gruppenpädagogische Ma�nahme. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Gruppenfähigkeit und die Bereitschaft des jungen Menschen zur Mitarbeit. Der Trainingskurs besteht aus einem handlungs-, erlebnis- sowie einem überwiegenden gesprächsorientierten Teil.
| E Jugendliche bei einer Diskussionsrunde im Rahmen eines STK. |
Ziel und Inhalt der Kurse sind u. a.:
Entwicklung einer realitäts-
bezogenen Lebensplanung
die Auseinandersetzung mit den
Ursachen und Folgen der jeweiligen strafbaren Handlung
Antiaggressions- und
Antigewalttraining
Vermittlung, Stärkung sozialer
Kompetenzen
Hilfe bei Alltagsproblemen , wie z.
B. Behördengänge,
Wohnungssuche
effektive und aktive
Freizeitgestaltung.
In der Regel ist die durch ein Urteil festgelegte Betreuungsdauer auf 3
bis 6 Monate beschränkt.
Arbeitsweisungen
Unter einer Arbeitsweisung versteht man die sozialpädagogisch betreute Ableistung von
gemeinnütziger Arbeit. Im Verein gibt es zwei Organisationsformen von Arbeitsweisungen,
während in allen ambulanten Ma�nahmeprojekten die Einzelvermittlung in mit uns
kooperierenden gemeinnützigen Einrichtungen je nach Interessenlage erfolgt, halten wir in
Ellrich überwiegend die pädagogisch betreute Gruppenarbeit vor.
Bei der Auswahl der Einsatzstellen, die mit uns kooperieren, achten wir darauf, da� es
einen Ansprechpartner für uns und die Jugendlichen gibt, der auch dafür sorgt, daß es
in den Einsatzstellen nicht zur Stigmatisierung der Jugendlichen kommt.
Vor der Vermittlung wird durch die Mitarbeiter des HORIZONT ein Erstgespräch
geführt, um die Modalitäten des Einsatzes in einer Einsatzstelle festzulegen.
Einsatzstellen können u. a. sein:
Stadt- und Gemeindeverwaltungen
Jugendfreizeiteinrichtungen
gemeinnützige Vereine , u. v. a. m.
Betreuungsweisungen
Bei besonders schwierigen Lebenslagen der jungen Menschen ist es mit dieser Ma�nahme möglich, intensiv und langfristig auf deren Bedürfnisse einzugehen und Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben. Die Ausgestaltung der Betreuungsweisung richtet sich nach einer Anamnese der sozialen, schulisch-beruflichen und psychischen Lebensbedingungen des jungen Menschen danach, in welchen Bereichen er Unterstützung bedarf. Dementsprechend wird dann mit dem jungen Menschen gemeinsam Schwerpunkt und Form der Betreuungsweisung vereinbart. Die Häufigkeit der Kontakte richtet sich nach Form und Inhalt dieser Vereinbarung (i. d. R. einmal die Woche). Soweit eine über den Zeitraum der gerichtlichen Weisung hinausgehende Betreuung angezeigt erscheint, wird diese mit dem Jugendlichen auf freiwilliger Basis weitergeführt.