Stationen f�r die Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
| JUGEND- GERICHTS- HILFE Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten, der Familie Ziele: - Vermeidung von U-Haft - Einleitung pädago- gischer Ma�nahmen -Vorbereitung zur Hauptverhandlung |
Straftat
(im Alter von 14 - 21 Jahren) |
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| E | U-Haft (in Justizvollzugs- anstalt) |
E | Haftrichter (entscheidet über Haft, z. B. bei Fluchtgefahr |
E | JUGENDGERICHTS- HILFE wird vor Erla� eines Haft- befehls eingeschaltet (Haftentscheidungshilfe) |
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POLIZEI (Ermittlungs- verfahren) |
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JUGENDGERICHTSHILFE Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum/ zur Beschuldigten, seiner/ ihrer Familie und anderen sozialen Diensten Ziel: Durch Einleitung pädagogischer Maß- nahmen (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich, Entschuldigung beim Geschädigten, Schadens- wiedergutmachung)die Einleitung eines Straf- verfahrens entbehrlich zu machen (Diversion) |
E | Polizeiliche Mitteilung |
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| Bei Bedarf
Kontaktaufnahme mit anderen sozialen Diensten, z. B.: -Sozialstationen (Allgemeiner Sozialdienst) |
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| E | F | STAATSANWALT- SCHAFT (entscheidet über An- klageerhebung) |
F | DIVERSION Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens durch den STA mit/ ohne Auflagen |
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| E | JUGENDGERICHTSHILFE 1. Kontaktaufnahme -zum/zur Beschuldigten, Familie oder sonstige Bezugspersonen, allgemeiner Sozialdienst, Schule, Arbeitgeber 2. Erstellung eines Berichts für das Jugend- gericht über Lebenslauf, aktuelle Situation, Perspektiven, Tathindergründe, Vorschlag zur Art der pädagogischen Maßnahmen oder Anregung zur Diversion 3. Bei Bedarf Einleitung pädagogischer Maß- nahmen
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E | Anklageschrift | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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| F | Gericht |
F | DIVERSION Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens durch den Richter mit der Zustimmung durch den STA mit/ ohne Auflagen |
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Hauptverhandlung |
F | DIVERSION Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens durch den Richter mit der Zustimmung durch den STA mit/ ohne Auflagen |
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E | URTEIL |
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AMBULANTE
MAßNAHMEN
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SATIONÄRE
MAßNAHMEN Die Jugendgerichtshilfe unterstützt bei der Wiedereingliederung.
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